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   FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96   

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https://dejure.org/2001,11693
FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96 (https://dejure.org/2001,11693)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2001 - I 6/96 (https://dejure.org/2001,11693)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2001 - I 6/96 (https://dejure.org/2001,11693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsstättenvoraussetzungen im Tätigkeitsstaat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsstättenvoraussetzungen im Tätigkeitsstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfreiheit von Arbeitslohn für Tätigkeit in ausländischer Betriebsstätte

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96
    Auf die Verbuchung beim Arbeitgeber kommt es dagegen nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1988 I R 143/84, BStBl. II 1988, 819).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96
    In diesem Sinne hat der BFH in seinen Urteilen vom 21.08.1985 ( I R 63/80, BStBl. II 1986, 4) und vom 29.01.1986 ( I R 109/85, BStBl. II 1986, 442) die Auffassung vertreten, dass unter einem Arbeitgeber im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien und Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütung für die ihm geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es auch, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.
  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96
    In diesem Sinne hat der BFH in seinen Urteilen vom 21.08.1985 ( I R 63/80, BStBl. II 1986, 4) und vom 29.01.1986 ( I R 109/85, BStBl. II 1986, 442) die Auffassung vertreten, dass unter einem Arbeitgeber im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien und Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütung für die ihm geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es auch, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.
  • FG München, 04.02.2004 - 7 K 4479/02

    Geschäftsleitende Betriebsstätte eines portugiesischen Bauunternehmens im Inland

    Zur Arbeitgeberstellung der CER weist der Kläger ergänzend auf die Urteile des FG München vom 8. Oktober 2001 7 K 854/00 (EFG 2002, 147 , Revision unbegründet, BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 l R 96/01), des FG Hamburg vom 22. November 2001 l 6/96 (EFG 2002, 445) und des FG Düsseldorf vom 14. März 2001 17 K 2973/97 H (L) (EFG 2001, 754) hin.
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